1.       Geltungsbereich und Abweichungen

1.1.    Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Leistungen. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge zwischen Ebken exakt und seinen Kunden werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.

1.2.    Abweichungen von diesen AGB und insbesondere auch Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Ebken exakt schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

1.3.    Anderslautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

 

2.       Angebote, Vertragsabschlüsse und Nebenabreden

2.1.    Angebote und Kostenvoranschläge von Ebken exakt sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages zustande. Mündliche Verträge sind im Rahmen der deutschen Gesetzgebung möglich. Gleiches gilt für Nebenabreden. Änderungen der schriftlichen Verträge bedürfen immer der Schriftform.

2.2.    Pauschale Angebote von Ebken exakt sind kostenfrei. Angebote von Ebken exakt haben eine Geltungsdauer von vier Wochen.

2.3.    Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Modelle sind nur als angenähert zu betrachten. Das gilt insbesondere auch für Gewichtsangaben, die erheblich von der Detailkonstruktion abweichen können.

2.4.    Die zu den Angeboten dazugehörenden Unterlagen, Zeichnungen etc. sind in der Regel Eigentum von Ebken exakt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

 

3.       Leistungserbringung

3.1.    Ebken exakt verpflichtet sich zur termingerechten Ausführung der Konstruktionsunterlagen. Die Abgabetermine der Konstruktionsunterlagen müssen vom Kunden bei Auftragsvergabe angegeben werden. Verträge ohne Terminangaben werden entsprechend zeitnah bearbeitet. Die Kunden sind verpflichtet, die zum Ausführen der Konstruktionsarbeiten notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

3.2.    Ebken exakt verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der vom Kunden erteilten Aufträge nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

3.3.    Zur Vertragserfüllung kann Ebken exakt Erfüllungsgehilfen heranziehen.

3.4.    Bei einer Erweiterung der vereinbarten Konstruktionsarbeiten ist ein neuer Vertrag notwendig.

3.5.    Ebken exakt ist angehalten, den Kunden auf Nachfrage Informationen über den Stand der Konstruktionsarbeiten zu geben.

3.6.    Ebken exakt stellt dem Kunden die gewünschten Ausgabeformate der Dateien / Zeichnungen zur Verfügung. Urprungsdaten (z.B. SolidWorks-Originaldaten) werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.

 

4.       Preise und Zahlungsbedingungen

4.1.    Die Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich stets zuzüglich der jeweils am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich auf papierlose Zurverfügungstellung der erstellten Daten.

4.2.    Ebken exakt ist berechtigt, die Zahlung im Weg der Vorauskasse durch den Kunden zu verlangen. Wenn keine schriftlich festgehaltenen Zahlungsziele vereinbart wurden, ist das Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsstellung. Abzüge, Skonto etc. sind nicht zulässig.

4.3.    Beanstandungen an den Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich begründet mitzuteilen.

 

5.       Gewährleistung

5.1.    Ebken exakt leistet Gewähr, dass das Konstruktionsergebnis den Zusicherungen, die vertraglich vereinbart sind, entsprechen und den anerkannten Regeln der Technik auf dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen.

5.2.    Weist eine Konstruktion Mängel auf, beschränkt sich die Gewährleistung auf Nachbesserung. Sonstige Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

5.3.    Sollten in Folge grob fahrlässigen Verhaltens von Ebken exakt Personen- oder Sachschäden entstanden sein, haftet Ebken exakt bis maximal 50% der Ebken exakt-Auftragssumme.

5.4.    Um Schadenssummen zu minimieren, ist bei einer geplanten Serienfertigung seitens des Kunden eine Nullserie zu fertigen. Konstruktionsfehler, die dann bei einer Serienfertigung zutage treten, werden nicht anerkannt.

 

6.       Gerichtsstand

6.1.    Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand 26689 Westerstede / Deutschland. Das gilt auch für Kunden, die ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben.

 

7.       Salvatorische Klausel

7.1.    Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

8.       Gesunder Menschenverstand

8.1.    Ebken exakt handelt in allen Dingen mit dem gesunden Menschenverstand und erwartet dies auch von seinen Kunden.
Miteinander reden ist vorzuziehen gegenüber gegenseitig zu prozessieren.

 

9.       Kontakt

9.1.    Technisches Konstruktionsbüro

Ebken exakt
Hauptstraße 25 + 218
26689 Apen
Telefon: 04489/9412354 
Email: info@ebken-exakt.de 
Internet: www.ebken-exakt.de